Bauamt Muhr a.See
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Muhr a.See in Muhr a.See (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Muhr a.See
- Rosenau 1, 91735 Muhr a.See
- 09831 619560
- 09831 6195630
- gemeinde@muhr-am-see.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 16:00 |
| Dienstag | 08:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 17:30 |
| Donnerstag | 08:00 - 16:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Muhr a.See
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Muhr a.See
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Muhr a.See führt für Muhr a.See und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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