Kurz gesagt
Die Liegenschaftskarte ist der grafische Teil des Liegenschaftskatasters - die maßstabsgetreue Karte Ihres Flurstücks mit Grenzen, Gemarkung, Flur und Fläche. Für Exposé, Finanzierungsanfrage und Planung reicht in der Regel eine aufbereitete Online-Fassung, wie Sie sie hier ab 9,90 € netto bekommen. Für Bauantrag, Notartermin oder Grenzstreit verlangen die Stellen dagegen das beglaubigte Original vom Katasteramt. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, klärt die Übersicht unten.
Entscheidungshilfe
Reicht die Online-Fassung oder brauchen Sie das Original?
Das hängt allein davon ab, wofür Sie die Karte brauchen. Suchen Sie Ihren Fall:
Online-Fassung reicht
sofort verfügbar, ab 9,90 € netto
Immobilien-Exposé
Zuschnitt und Lage für Interessenten - mit Ihrem Logo auf dem Dokument.
Finanzierungsanfrage, Objektprüfung
Für die erste Einschätzung durch die Bank genügt meist eine aufbereitete Karte.
Planungsgespräch mit Architekt
Grundlage für erste Entwürfe, bevor der amtliche Lageplan beauftragt wird.
Verkäufergespräch, Wertermittlung
Fläche, Grenzverlauf und Nachbarschaft auf einen Blick.
Eigene Übersicht
Flächenkontrolle, Pachtflächen dokumentieren, Grenzverlauf nachvollziehen.
Amtliches Original nötig
beglaubigt, nur vom Katasteramt
Bauantrag, Baugenehmigung
Bauämter verlangen den amtlichen Lageplan beziehungsweise beglaubigten Auszug.
Notartermin, Beurkundung
Der Notar arbeitet mit beglaubigten Unterlagen und beschafft sie meist selbst.
Grundstücksteilung
Teilung und Neuvermessung laufen ausschließlich über Kataster- und Vermessungsstellen.
Grenzstreit, Gerichtsverfahren
Verbindlich ist nur der amtliche Nachweis, im Zweifel mit Grenzfeststellung.
Grundschuldbestellung, Auszahlung
Spätestens hier verlangt die Bank beglaubigten Auszug und Grundbuchauszug.
Im Zweifel gilt: Fragen Sie die Stelle, die das Dokument verlangt. Ein Satz genügt - „Reicht Ihnen ein aufbereiteter Auszug oder brauchen Sie das beglaubigte Original?"
Anlässe
Wer verlangt eine Liegenschaftskarte - und wofür?
Die Bank
Für Finanzierungsanfrage und Objektprüfung will die Bank Lage, Zuschnitt und Fläche sehen. Verbindlich wird es erst bei Grundschuldbestellung und Auszahlung.
Online-Fassung reicht
Käufer und Interessenten
Im Exposé gehört die Liegenschaftskarte inzwischen zum Standard - sie beantwortet Fragen zu Zuschnitt und Nachbarschaft, bevor sie gestellt werden.
Online-Fassung reicht
Architekt und Planer
Als Arbeitsgrundlage für erste Entwürfe und die Einordnung des Grundstücks völlig ausreichend.
Online-Fassung reicht
Das Bauamt
Für den Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan verlangt - den erstellt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt.
Original nötig
Der Notar
Beurkundungen laufen über beglaubigte Unterlagen. Der Notar beschafft sie in der Regel selbst.
Original nötig
Gericht oder Gutachter
Bei Grenzstreitigkeiten zählt nur der amtliche Nachweis, oft ergänzt um eine Grenzfeststellung.
Original nötig
Ihr Dokument
So ist Ihre Liegenschaftskarte aufgebaut
Ihr Logo (optional)
Dokument im eigenen Branding - besonders fürs Exposé.
Kartenausschnitt
Ihr Flurstück hervorgehoben, Format und Maßstab wählbar.
Angaben zum Flurstück
Kennzeichen, Gemarkung, Flur, Nummer, Fläche, Nutzung, Lage und Stand der Daten.
Quellenhinweis
Geoportal des Bundeslandes, Lizenz dl-de/by-2.0 und der Hinweis, dass es kein beglaubigter Auszug ist.
Schematische Darstellung - Kartenausschnitt, Format und Maßstab wählen Sie vor dem Kauf selbst.
Preise
Was kostet eine Liegenschaftskarte?
Flurstücksgeometrie
9,90 €
netto, einmalig
Grenzgeometrie mit Bemaßung - für Exposé, CAD und erste Planung.
Liegenschaftskarte
14,90 €
netto, einmalig
Der Kartenauszug mit Flurstücksnummer, Gemarkung, Flur und Fläche.
Premium-Dossier
24,90 €
netto, einmalig
Alles gebündelt inkl. Bodenrichtwert, Lage, Ämtern und Standortanalyse.
Adresse eingeben, Flurstück ansehen - erst danach entscheiden Sie. Ohne Anmeldung.
Woher unsere Daten stammen
Grundlage sind die amtlichen Open-Data-Geoportale der Bundesländer (Lizenz dl-de/by-2.0) sowie OpenStreetMap, privatwirtschaftlich aufbereitet. Unsere Dokumente sind damit kein amtlich beglaubigter Katasterauszug und ersetzen einen solchen nicht. Die Datenbestände der Länder werden in größeren Zeitabständen aktualisiert - für die Fälle in der linken Spalte oben ist das kein Problem, für die rechte führt der Weg über das Katasteramt.
Fragen
Häufige Fragen zur Liegenschaftskarte
Am häufigsten die Bank bei der Finanzierungsanfrage, Käufer und Interessenten über das Exposé, Architekten als Planungsgrundlage sowie Bauamt, Notar und Gerichte. Die ersten drei sind mit einer aufbereiteten Online-Fassung zufrieden, die letzten drei verlangen das beglaubigte Original vom Katasteramt.
