Bauamt Neufahrn i. NB
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Neufahrn i. NB in Neufahrn i. NB (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Neufahrn i. NB
- Hauptstrasse 40, 84088 Neufahrn i. NB
- 08773 960622
- 08773 960610
- poststelle@gemeinde-neufahrn.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30 - 12:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Neufahrn i. NB
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Neufahrn i. NB
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Neufahrn i. NB führt für Neufahrn i. NB und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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