Bauamt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Neukirchen b. Su.-Rsenberg in Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Neukirchen b. Su.-Rsenberg
- Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
- 09663 913017
- 09663 913030
- bauamt@vg-neukirchen.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 13:30 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:30 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Neukirchen b. Su.-Rsenberg führt für Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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