Bauamt Steinhöring
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Steinhöring in Steinhöring (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Steinhöring
- Berger Str. 3, 85643 Steinhöring
- 08094 90920
- 08094 909280
- info@gemeinde-steinhoering.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Steinhöring
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Steinhöring
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Steinhöring führt für Steinhöring und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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