Flurkarte beantragen: So bekommen Sie die Liegenschaftskarte
Kurz erklärt
Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte beantragen Eigentümer und Berechtigte beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt - schriftlich, online oder vor Ort. Benötigt werden die Adresse oder die Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück). Eine einfache (unbeglaubigte) Karte gibt es oft günstig online.
Zuständig für die Flurkarte (amtlich: Liegenschaftskarte) ist die Katasterbehörde, je nach Bundesland Katasteramt, Vermessungsamt oder das Landesamt für Vermessung. Den Antrag stellen Sie mit Adresse oder Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer).
Es gibt einfache (unbeglaubigte) und beglaubigte Auszüge. Für Inserat, Exposé und die erste Einschätzung reicht die einfache Karte; für rechtsverbindliche Zwecke wie eine Bauvorlage kann eine beglaubigte Ausfertigung nötig sein. Die Kosten liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
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Zuletzt geprüft: Juni 2026
