Grenzsteine finden: So gehen Sie vor
Kurz erklärt
Die Liegenschaftskarte zeigt den Grenzverlauf und damit die ungefähre Lage der Grenzpunkte. Verbindlich im Gelände einmessen darf nur das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Grenzsteine, fachlich Abmarkungen, markieren die Grenzpunkte eines Flurstücks im Gelände. Sie stecken oft nur wenige Zentimeter unter der Grasnarbe und sind über die Jahre zugewachsen oder überdeckt worden. Neben Steinen kommen auch Rohre, Bolzen, Kreuze in Mauern oder Kunststoffmarken vor.
Der sinnvolle erste Schritt ist die Liegenschaftskarte: Sie zeigt den Grenzverlauf und die Ecken Ihres Flurstücks maßstabsgetreu. Mit den Kantenlängen aus der Flurstücksgeometrie lässt sich von einer bekannten Ecke aus abmessen, wo ein Grenzpunkt ungefähr liegen muss.
Verlassen Sie sich dabei nicht auf Zäune oder Hecken. Die stehen häufig neben der rechtlichen Grenze, weil sie irgendwann nach Augenmaß gesetzt wurden. Auch Handy-GPS hilft nur bedingt: Übliche Geräte liegen mehrere Meter daneben, was bei Grundstücksgrenzen erheblich ist.
Verbindlich wird es erst durch eine Grenzfeststellung. Die dürfen nur das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durchführen. Das kostet, ist aber der einzige Weg, der im Streitfall oder vor Gericht trägt.
Wichtig: Grenzsteine dürfen Sie nicht entfernen, versetzen oder beschädigen. Das ist als Grenzverrückung strafbar - auch dann, wenn Sie den Stein für falsch platziert halten. Freilegen und säubern ist erlaubt, alles Weitere gehört in fachkundige Hände.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
