Was ist das Grundbuch?
Kurz erklärt
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert: Eigentümer, Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten und Vormerkungen. Es wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt.
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben: Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr als Eigentümer. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt, gegliedert in Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (Eigentum, Lasten/Beschränkungen, Grundpfandrechte).
Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt, das organisatorisch beim Amtsgericht angesiedelt ist. Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach der Lage des Grundstücks (Gemarkung).
Einen Grundbuchauszug erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse (Eigentümer, Kaufinteressenten mit Vollmacht, Notare). Über GrundEngine finden Sie das für Ihre Adresse zuständige Grundbuchamt mit Kontakt und Öffnungszeiten.
Zuletzt geprüft: Juni 2026
