Tatsächliche Nutzung: Was die Nutzungsart im Kataster bedeutet
Kurz erklärt
Die tatsächliche Nutzung beschreibt, wie ein Flurstück real genutzt wird - etwa als Wohnbaufläche, Erholungsfläche oder Landwirtschaft. Sie sagt nichts darüber aus, was dort gebaut werden darf.
Im Liegenschaftskataster wird zu jedem Flurstück die tatsächliche Nutzung erfasst. Sie beschreibt den vorgefundenen Zustand, nicht die rechtliche Zulässigkeit. Typische Angaben sind Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaft, Wald, Straßenverkehr oder stehendes Gewässer.
Häufig missverstanden wird die Erholungsfläche. Sie steht für Grünanlagen, Sportplätze, Campingplätze, Kleingärten oder Friedhöfe - nicht für ein Baurecht. Wer ein Grundstück mit dieser Nutzungsart kauft und dort bauen möchte, muss die Zulässigkeit separat klären.
Entscheidend für das Bauen ist der Bebauungsplan der Gemeinde, ersatzweise § 34 oder § 35 Baugesetzbuch, wenn kein Plan existiert. Das Kataster bildet ab, was ist - das Baurecht regelt, was sein darf. Beides fällt oft auseinander.
Bei Grundstücken mit mehreren Nutzungen wird die Angabe zusammengesetzt, etwa Fläche gemischter Nutzung mit den Funktionen Gebäude- und Freifläche sowie Land- und Forstwirtschaft. Das wirkt sperrig, ist aber genau: Gemeint ist ein Grundstück mit Wohnhaus und angrenzender Nutzfläche.
Die Nutzungsart steht in jedem Katasterauszug von GrundEngine unter Tatsächliche Nutzung, zusammen mit der amtlichen Fläche und dem Stand der Daten.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
