Baulastenauszug beantragen: So geht es
Kurz erklärt
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Baulastenauskunft) beantragen Eigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde - dem Bauamt von Landkreis oder Stadt. Benötigt werden die Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder die Adresse.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, je nach Gemeinde der Landkreis oder die kreisfreie bzw. größere Stadt. Den Antrag stellen Sie schriftlich, oft auch online, unter Angabe der Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder der Adresse des Grundstücks.
Auskunft erhalten in der Regel Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Kaufinteressenten mit Vollmacht. Die Gebühr ist überschaubar und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich. In Bayern entfällt der Weg, weil es dort kein Baulastenverzeichnis gibt - relevant ist dann das Grundbuch.
GrundEngine hilft bei der Vorbereitung: Finden Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu Ihrer Adresse und ermitteln Sie die nötigen Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Nummer) für den Antrag.
Zuletzt geprüft: Juni 2026
