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Energieausweis-Pflicht beim Verkauf: Was gilt?

Kurz erklärt

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht: Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und schon im Inserat sind Pflichtangaben daraus zu nennen. Fehlt er, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Es gibt den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss einen gültigen Energieausweis besitzen. Schon im Immobilieninserat sind Pflichtangaben zu machen: Art des Ausweises, wesentlicher Energieträger, Baujahr, Endenergiewert und Energieeffizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, dem Käufer wird er übergeben.

Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Kümmern Sie sich deshalb früh um den Ausweis. Ausgestellt wird er unter anderem von Energieberatern und vielen Schornsteinfegern; ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis fließen direkt in Ihr Inserat und in das GrundEngine-Dossier ein, das alle Objektdaten zu einer Adresse bündelt.

Zuletzt geprüft: Juni 2026

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