Welche Unterlagen braucht man zum Wohnungsverkauf?
Kurz erklärt
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kommen zu den allgemeinen Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss) die WEG-Dokumente hinzu: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, aktueller Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre. Die Käufer-Bank verlangt diese zwingend.
Eine Eigentumswohnung ist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Neben Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss verlangt die finanzierende Bank deshalb die WEG-Unterlagen: die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnungen sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen, jeweils der letzten rund drei Jahre.
Aus diesen Unterlagen liest die Bank ab, wie gesund die Gemeinschaft wirtschaftet: Höhe und nicht umlagefähiger Anteil des Hausgelds, Stand der Instandhaltungsrücklage und etwaige beschlossene Sonderumlagen. Die meisten dieser Dokumente erhalten Sie bei Ihrer Hausverwaltung; die Teilungserklärung notfalls auch beim Grundbuchamt.
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Zuletzt geprüft: Juni 2026
