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Hausgeld und Instandhaltungsrücklage einfach erklärt

Kurz erklärt

Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen - für Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Die Instandhaltungsrücklage ist das Sparvermögen der WEG für größere Reparaturen. Beide Kennzahlen sind beim Wohnungskauf entscheidend.

Das Hausgeld (auch Wohngeld genannt) deckt die laufenden Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft: Betriebskosten wie Müll, Wasser und Hausmeister, die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Ein Teil des Hausgelds ist umlagefähig (auf Mieter umlegbar), ein anderer Teil trägt der Eigentümer selbst.

Die Instandhaltungsrücklage ist das angesparte Vermögen der Gemeinschaft für größere Maßnahmen wie Dach, Fassade oder Heizung. Ein gut gefüllter Topf spricht für eine solide WEG; eine niedrige Rücklage kann auf bevorstehende Sonderumlagen hindeuten. Käufer und deren Bank prüfen beide Werte genau.

Hausgeld, nicht umlagefähiger Anteil und Rücklagenstand stehen im Wirtschaftsplan und in den Hausgeldabrechnungen Ihrer Hausverwaltung. Für die Grundbuch- und Lagedaten Ihrer Wohnung nutzen Sie GrundEngine.

Zuletzt geprüft: Juni 2026

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